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Inklusion im Verein

Der Begriff Inklusion kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „Einbeziehen“. Es ist immer dann von Inklusion die Rede, wenn es darum geht, alle Menschen an etwas teilhaben zu lassen. Inklusiv ist eine Gesellschaft, wenn alle Menschen als gleichberechtigte Mitglieder der Gemeinschaft anerkannt werden und dieselben Angebote und Chancen nutzen können. Und das nicht nur auf dem Arbeits- oder Wohnungsmarkt, sondern auch in der Freizeit und in Bezug auf kulturelle Angebote.

Die rechtliche Grundlage für die Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben bildet die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die in Deutschland im März 2009 in Kraft trat. Insgesamt bekennen sich darin mehr als 170 Staaten zur Inklusion. Die Konvention schreibt vor, dass jeder Mensch ein Recht auf gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hat.

 

Inklusion – Fördermöglichkeiten für Sportvereine

Deutscher Olympischer Sportbund

Der DOSB bietet einen ausführlichen Überblick über die zahlreichen Förderprogramme im Sport.

 

Special Olympics Deutschland

Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam im Sport – Fragen und Antworten zur Gestaltung inklusiver Sportgruppen sind im Leitfaden zusammengestellt.

 

Lebenshilfe BW und Deutscher Fußball-Bund

Eine Broschüre über die Erfahrungen aus einer gemeinsamen Trainingswoche von Kindern mit und ohne Behinderungen beim Karlsruher SPORT CLUB (KSC).