Gesetze und Rechtliches
Die Organisation eines Vereines ist zeitintensiv.
Das Vereinsrecht sieht die persönliche Haftung der Vereinsvorstände vor, wenn im Rahmen des ehrenamtlichen Engagements Schäden entstehen. Wir versuchen hier auf die wesentlichen aktuellen rechtlichen und steuerlichen Veränderungen hinzuweisen.
Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrages in der Jugendhilfe zwischen LRA und Stadt Müllheim
Vereinbarung zur Umsetzung des Schutzauftrags | PDF 75 kB |
Führungszeugnis online im Internet beantragen
Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.
Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Und die müssen in verschiedensten Lebenslagen ein Führungszeugnis vorlegen, sei es bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes.
Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.
Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ (Bundesamt für Justiz) beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.
Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurteilungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregistergesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können.
Das Online-Portal soll die klassische Antragstellung nicht gänzlich ersetzen: Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort im Rathaus gestellt werden.
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.
Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen: www.bundesjustizamt.de
Ansprechpartner im Bundesamt für Justiz: Thomas W. Ottersbach (Pressesprecher) Tel. 0228 99 410-4444, Fax 0228 99 410-5050, E-Mail pressestelle@bfj.bund.de
Link zum Online-Portal des BfJ www.fuehrungszeugnis.bund.de
Wichtiger Hinweis zum Vereinsregister ab 2014
Elektronische Führung und Neuordnung des Vereinsregisters
Wichtiger Hinweis zum Vereinsregister ab 2014 | PDF 7 kB |
Neue steuerliche Vereinsbroschüre
(Stand November 2013)
Steuertipps für gemeinnützige Vereine, Stand Nov. 2013 | PDF 3 MB |
Landesgesundheitsamt zu Vereinsfesten
Vereins- und Straßenfeste sind nicht mehr wegzudenkende Veranstaltungen des öffentlichen Lebens. Das Landesgesundheitsamt hat hierzu einige Hinweise veröffentlicht, die unbedingt beachtet werden sollten.
Feste feiern, aber sicher 2019 | PDF 625 kB |
Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln, Straßenfeste 2017 | PDF 320 kB |
Vereinsfeste: Gesundheitsbelehrung (Wegfall | PDF 25 kB |
Vereinsfeste: Infektionsschutz (Merkblatt) | PDF 57 kB |
Vereinsfeste: Infektionsschutz Zeltlager | PDF 928 kB |
Jugendschutzgesetz (JuSchG Stand 01. Januar 2009) mit Abschnitt 2 »Jugendschutz in der Öffentlichkeit« | PDF 115 kB |
Rechtswegweiser zum Vereinsrecht vom Justizministerium Baden-Württemberg | PDF 2 MB |